Der Erstantrag

Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) müssen beantragt werden. Sie sind immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigt. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen werden Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt, unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt.

Seit dem 29.11.2022 können Sie Leistungen nach dem SGB II online beantragen.

Bitte bringen Sie ausreichend Zeit mit, sofern Sie persönlich einen Erstantrag stellen möchten.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Ablauf einer Erstantragstellung im Jobcenter Wartburgkreis:

Sie melden sich am Empfang mit einem gültigen Ausweisdokument an.

Im Anschluss erfolgt der Aufruf in die Eingangszone. Hier erfolgen die Zuständigkeitsprüfung, die Prüfung der Identität, sowie die Datenerfassung aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft (Familie). In einigen Fällen erfolgt auch eine Terminvergabe für die Datenerfassung.

Durch die Mitarbeiter in der Eingangszone erfolgt sogleich die individuelle Zusammenstellung der Antragsunterlagen. Sie werden außerdem auch direkt beim Arbeitsvermittler zum persönlichen Erstgespräch angemeldet. Dieser händigt Ihnen die zusammengestellten Antragsunterlagen aus. In Einzelfällen erfolgt eine Terminvergabe zum Vermittler.

Nach Einreichung Ihrer Antragsformulare und sämtlicher abgeforderter Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Bei Unvollständigkeit werden Sie schriftlich informiert, welche weiteren Unterlagen benötigt werden, um Ihren Anspruch zu ermitteln. Gegebenenfalls kann auch die Einladung zu einem persönlichen Termin erfolgen.

Liegen Ihre Antragsunterlagen vollständig vor, erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen nach dem SGB II. 

Tipp!

Durch die Beantragung von vorrangigen Leistungen, wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe etc., kann die Hilfebedürftigkeit und eine Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II vermieden werden. Einen Überblick über Familienleistungen gibt Ihnen das StarkeFamilienCheckheft.