Aktuelles zum Bürgergeld

Zum 1. Januar 2023 wird die Grundsicherung für Erwerbsfähige grundsätzlich reformiert. Die gesetzlichen Regelungen beinhalten neben dem neuen Namen Bürgergeld unter anderem die Anhebung der Regelsätze zum Jahreswechsel. Weitere Änderungen treten zum 1. Juli 2023 in Kraft. Eine Übersicht der wesentlichen Neuerungen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Sofern Ihre Leistungen bereits über den 31.12.2022 hinaus bewilligt wurden, werden die gesetzlichen Änderungen automatisch berücksichtigt - es ist kein neuer Antrag erforderlich.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zur Einführung des Bürgergeldes.

Die Vordrucke und Merkblätter werden an die neue Rechtslage angepasst. Hier finden Sie ein Merkblatt zum Bürgergeld, das die wesentlichen Änderungen ab dem 01.01.2023 kompakt zusammenfasst.