Jobcenter Teltow-Fläming
Ihr Kompetenzpartner für Arbeits- und Ausbildungsvermittlung und Ansprechpartner für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II.
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie rund um das Sozialgesetzbuch II geben.
Dadurch soll nicht der persönliche Kontakt ersetzt werden, aber doch der eine oder andere Schritt für Sie leichter gemacht werden.
Unsere Grundaufgabe ist es, alle erwerbsfähigen Personen und deren Familienangehörige umfänglich zu betreuen. Dabei stützt sich unsere Betreuung auf zwei Säulen:
- Die Sicherung des Lebensunterhaltes
- Integration in den regulären Arbeitsmarkt
Wann ist das Jobcenter TF für Sie zuständig:
- Wenn Sie im Landkreis Teltow-Fläming wohnen und arbeitslos oder arbeitsuchend bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben
- Bereits erwerbstätig sind oder Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen aber das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht
- Einer Bedarfsgemeinschaft angehören, in der mindestens ein Mitglied zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bekommt
Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter Teltow-Fläming Sie im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitgeberservices mit der Agentur für Arbeit Potsdam bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften.
Über Verbesserungsvorschläge, Hinweise, Kritik und Fragen würden wir uns freuen.
Sie wollen mehr über unsere Arbeit erfahren? Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) bildet die Grundlage der geschäftspolitischen Ausrichtung und beschreibt die wesentlichen Handlungsfelder und Strategien. Es umfasst die Instrumente der beruflichen Integration und dient als Handlungsleitfaden zur Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele.