Leistungen

In diesem Bereich stellen wir Ihnen Informationen zu unseren Leistungen zur Verfügung.

Erklärvideo zum Bewilligungsbescheid

Wie sich das Arbeitslosengeld II zusammensetzt und die einzelnen Teile des Bescheides zu verstehen sind, wird in diesem Film erklärt.

Antragsverfahren für Digitale Endgeräte (beispielsweise: PC / Drucker / Tastatur / Maus) für das Homeschooling

Digitale Endgeräte sind grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu beschaffen. Doch war es bislang nicht erforderlich, dass jedem Schüler und jeder Schülerin ein digitales Endgerät für die Teilnahme am Schulunterricht zur Verfügung steht. Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes hat sich
diese Ausgangslage geändert.

Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht. Dieser Bedarf ist aufgrund seiner Höhe auch nicht über ein Darlehen zu decken.
Der Bedarf ist daher in diesen Fällen durch einen Zuschuss zu decken. Über die Höhe der Kosten informieren Sie sich in unserem Antrag.

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht.

Für die Beantragung nutzten Sie das Antragsformular. Bitte legen Sie die Bestätigung der Schule bzw. des Schulträgers vor (Anlage 1).

Reichen Sie bitte zwei Kostenangebote für das beantragte digitale Endgerät ein. Diese werden für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt.