AKTUELLE HINWEISE AUFGRUND CORONA VIRUS
Aktuelle Informationen:
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt nur für Notfälle bestehen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Bei finanziellen Notfällen sind wir weiterhin für Sie präsent.
Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststellen oder wenn Sie eine gesonderte Einladung erhalten haben!
Für alle Fragen in Leistungs-und Vermittlungsangelegenheiten stehen Ihnen ihre Ansprechpartner telefonisch unter der Ihnen bekannten Durchwahl zur Verfügung.
Sollte Ihnen diese nicht bekannt sein, können Sie uns unter der genannten Servicerufnummer und zu den angegebenen Zeiten erreichen:
Zossen: 03377 / 323 500
Luckenwalde: 03371 / 680 500
Montag 8:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr
Über diese Internetseite können sie eine Nachricht über das Kontaktformular versenden.
Alle Anträge auf Arbeitslosengeld II finden Sie unter www.jobcenter.digital
Antragsverfahren für Digitale Endgeräte (beispielsweise: PC / Drucker / Tastatur / Maus) für das Homeschooling
Digitale Endgeräte sind grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu beschaffen. Doch war es bislang nicht erforderlich, dass jedem Schüler und jeder Schülerin ein digitales Endgerät für die Teilnahme am Schulunterricht zur Verfügung steht. Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes hat sich
diese Ausgangslage geändert.
Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht. Dieser Bedarf ist aufgrund seiner Höhe auch nicht über ein Darlehen zu decken.
Der Bedarf ist daher in diesen Fällen durch einen Zuschuss zu decken. Über die Höhe der Kosten informieren Sie sich in unserem Antrag.
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht.
Für die Beantragung nutzten Sie das Antragsformular. Bitte legen Sie die Bestätigung der Schule bzw. des Schulträgers vor (Anlage 1).
Reichen Sie bitte zwei Kostenangebote für das beantragte digitale Endgerät ein. Diese werden für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt.