Wichtige Informationen zur Auszahlung von Grundsicherung per Scheck
Datum 14.07.2025
Die Postbank stellt in Kürze ihren Vor-Ort-Service ein. Ab diesem Zeitpunkt wird es u.a. keine Scheckeinlösung zur Bargeldauszahlung mehr geben.
Die Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Kundinnen und Kunden ohne Bankverbindung erfolgt durch die Jobcenter bisher mit einer Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV). Der Versand der ZzV wurde bisher durch die Postbank vorgenommen. Akzeptanzstellen für die Einlösung der ZzV durch die Leistungsberechtigten sind lediglich die Filialen der Postbank.
Die Postbank hat angekündigt, dass ab dem 01. Januar 2026 keine Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) mehr als Auszahlungsmöglichkeit angeboten wird. Grund ist die IT-Integration in das System der Deutschen Bank, dass dieses Verfahren nicht mehr unterstützt. Für einzelne Postbankfilialen wird die Systemumstellung bereits im 2. Halbjahr 2025 erfolgen. Darüber hinaus werden Serviceangebote der Postbankfilialen eingeschränkt, sodass eine Bargeldauszahlung nicht mehr möglich ist.
Was ist für Sie zu tun?
Für eine reibungslose Auszahlung Ihrer Grundsicherung müssen Sie sich ein Basiskonto einrichten. Nutzen Sie dazu das Antragsformular der BaFin. Nachfolgend können Sie allgemeine Informationen zur Einrichtung eines Basiskontos sowie den dafür notwendigen Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags downloaden.