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Vorsicht vor kostenpflichtigen Bürgergeld-Anträgen

Anbieter bewerben eine Antragsstellung gegen Bezahlung. Es handelt sich um kein Angebot der Jobcenter.

Datum 25.11.2024

Aktuell werben Anbieter (Antragsstellungs-Dienste) damit, dass sie gegen Bezahlung den Antrag auf Bürgergeld stellen. Es handelt sich dabei um kein Angebot, bei dem die Jobcenter beteiligt sind. Demgegenüber sind die offiziellen Online-Anträge und Online-Angebote der Jobcenter kostenlos und sicher.

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter arbeiten nicht mit Antragsstellungs-Diensten zusammen und empfehlen, diese nicht zu nutzen.

Die Nutzung von anderen Diensten erfolgt auf eigenes Risiko – es ist keine Kostenerstattung möglich.

Kundinnen und Kunden, die den Antrag über kostenpflichtige Drittanbieter stellen, tun dies auf eigenes Risiko. Die Bundesagentur für Arbeit hat keinen Einfluss darauf, ob der bezahlte Dienst den Antrag rechtzeitig einreicht, ob er Ihre persönlichen Daten schützt und wem er darauf Zugriff erteilt. Gebühren, die durch die Nutzung eines solchen Anbieters entstehen, werden vom Jobcenter nicht übernommen oder erstattet.

Bürgergeld-Antrag ist immer kostenlos

Kundinnen und Kunden wird empfohlen, ausschließlich den offiziellen Online-Antrag auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Nur wenn Kundinnen und Kunden diesen offiziellen Antrag nutzen, werden sensible Daten geschützt und umgehend an das Jobcenter übermittelt.

Bei Fragen zum Antrag unterstützen die Jobcenter – direkt und kostenlos.