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Nutzung des Postfachservice - Zustimmung zur Online-Kommunikation seit 18.11.2024 erforderlich

Datum 11.12.2024

Bislang war es für Kundinnen und Kunden möglich, auch ohne aktivierte Zustimmung zur Online-Kommunikation, Postfachnachrichten (Leistungsangelegenheiten) zu senden und zu empfangen.

Seit dem 18.11.2024 ist die Zustimmung von Kundinnen und Kunden zur Online-Kommunikation auch für die Nutzung von Postfachnachrichten zwingend erforderlich. Eine bereits erteilte Zustimmung zur Online-Kommunikation muss nicht erneuert werden.

Sofern die Zustimmung zur Online-Kommunikation bislang nicht erfolgt ist, erhalten die Kundinnen und Kunden seit 18.11.2024 im Kundenportal entsprechende Meldungen.

Die Zustimmung kann im Benutzerprofil unter "Profil bearbeiten" und dem Punkt "Kommunikationsoptionen" erteilt werden.

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