Nutzung des Postfachservice - Zustimmung zur Online-Kommunikation seit 18.11.2024 erforderlich
Datum 11.12.2024
Bislang war es für Kundinnen und Kunden möglich, auch ohne aktivierte Zustimmung zur Online-Kommunikation, Postfachnachrichten (Leistungsangelegenheiten) zu senden und zu empfangen.
Seit dem 18.11.2024 ist die Zustimmung von Kundinnen und Kunden zur Online-Kommunikation auch für die Nutzung von Postfachnachrichten zwingend erforderlich. Eine bereits erteilte Zustimmung zur Online-Kommunikation muss nicht erneuert werden.
Sofern die Zustimmung zur Online-Kommunikation bislang nicht erfolgt ist, erhalten die Kundinnen und Kunden seit 18.11.2024 im Kundenportal entsprechende Meldungen.
Die Zustimmung kann im Benutzerprofil unter "Profil bearbeiten" und dem Punkt "Kommunikationsoptionen" erteilt werden.