Nutzung des Postfachservice - Zustimmung zur Online-Kommunikation ab 18.11.2024 erforderlich
Datum 15.11.2024
Bislang war es für Kundinnen und Kunden möglich, auch ohne aktivierte Zustimmung zur Online-Kommunikation, Postfachnachrichten (Leistungsangelegenheiten) zu senden und zu empfangen. Dies ändert sich ab dem 18.11.2024.
Ab dem 18.11.2024 ist die Zustimmung von Kundinnen und Kunden zur Online-Kommunikation auch für die Nutzung von Postfachnachrichten zwingend erforderlich. Eine bereits erteilte Zustimmung zur Online-Kommunikation muss nicht erneuert werden.
Sofern die Zustimmung zur Online-Kommunikation bislang nicht erfolgt ist, erhalten die Kundinnen und Kunden ab 18.11.2024 im Kundenportal entsprechende Meldungen.