Aus- und Weiterbildung
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Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist das bei Bedarf über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bislang waren es höchstens 2 Jahre. Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie etwa die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.
Wenn Sie eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters seit dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro. Zudem können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten.
Für die Leistung "Weiterbildungsgeld" müssen Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen das Jobcenter das Weiterbildungsgeld monatlich nachträglich aus.