Die elektronische Leistungsakte
Seit März 2017 werden alle von Ihnen bei uns eingereichten Dokumente von einem externen Dienstleister gescannt und elektronisch gespeichert. Der Einhaltung des Datenschutzes wird auch weiterhin höchste Priorität eingeräumt. Auf Ihre Akte können wie bisher ausschließlich Mitarbeiter zugreifen, die dazu berechtigt sind.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, es sei denn, Sie werden hierzu ausdrücklich aufgefordert.
- Sofern Sie Originale einreichen und diese wieder zurückerhalten möchten, teilen Sie dies bitte bei der Abgabe mit oder vermerken Sie es auf den Unterlagen. Andernfalls werden diese spätestens acht Wochen nach dem Scannen vernichtet.
- Bitte geben Sie keine Unterlagen auf farbigem, kariertem oder sonst gemustertem Papier ab, da diese nach dem Scannen sehr schlecht lesbar sind.