Das Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen).
Das können zum Beispiel sein:
- die Kosten für Nachhilfe-Stunden
- Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- ein Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag des Sportvereins
- die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument werden teilweise übernommen
- Persönlicher Schulbedarf
Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden in der Stadt Suhl über das Sozialamt der Stadt Suhl gewährt. Die Formulare dazu finden Sie hier.
Lediglich die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, welche zum 1. Februar und 1. August eines Jahres fällig werden, werden über das Jobcenter nach Vorlage der Schulbescheinigung gewährt.