Pressemitteilung Nr. 03/2021 - Neue Zuständigkeiten

Für vier Orte werden die Anliegen künftig in Stendal geklärt.

Ausgabejahr 2021
Datum 22.01.2021

Bisher mussten unsere Kundinnen und Kunden der Ortschaften Fischbeck, Wust, Kabelitz und Sydow für Termine mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin oder bei leistungsrechtlichen Angelegenheiten in unsere Geschäftsstelle nach Havelberg fahren. Ab 01. Februar 2021 wird sich das ändern. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Jobcenter in Stendal besser zu erreichen ist. Wir werden die Einzugsgebiete unserer Geschäftsstellen anpassen. Konkret heißt das, dass ab 01.02.2021 die Bedarfsgemeinschaften der Ortschaften Fischbeck, Wust, Kabelitz und Sydow vom Jobcenter in Stendal betreut werden – analog dem Verfahren der Agentur für Arbeit." erklärt Dörthe Engelhardt-Rothenberger, Geschäftsführerin des Stendaler Jobcenters, die Neuerung. Für diese Personen, aber auch für Neukunden verbessert sich die Erreichbarkeit des Jobcenters mit privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln erheblich.

Für die betreffenden Kundinnen und Kunden besteht kein Handlungsbedarf. Sobald wieder persönliche Beratungsgespräche möglich sind, werden sie zukünftig nach Stendal eingeladen. Bis dahin können sie Ihre Anliegen telefonisch oder online klären:

Ihr Kontakt zum Jobcenter Stendal

Telefon: 03931 / 640826

Postanschrift: 39576 Stendal, Stadtseeallee 71

eService: www.jobcenter.digital 

Homepage: www.jobcenter-stendal.de