Pressemitteilung Nr. 17/2020 - Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung erneut verlängert. Angemessenes Vermögen wird weiterhin nicht geprüft und tatsächliche Kosten für Wohnen werden weiterhin übernommen.

Ausgabejahr 2020
Datum 04.12.2020

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, 27. November 2020, ein Gesetz beschlossen, das die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31.03.2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis 31.03.2021 verlängert.

Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber den Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01.01.2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn dieses nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.

Ihren vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie unter www.jobcenter.digital einreichen, formlos per Telefon stellen, in den Hausbriefkasten einwerfen oder neu online direkt ausfüllen.