Pressemitteilung Nr. 09/2020 - Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Ausgabejahr 2020
Datum 04.08.2020

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, dass den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020.

Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig 

Kundinnen und Kunden müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus. 

Das Jobcenter Stendal verschickt deshalb ab dem 20. Juli 2020 Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig im Stendaler Jobcenter eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis
30. September 2020 verlängert

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennt das Jobcenter in voller Höhe an.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Das Jobcenter prüft, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern das Jobcenter bei den Kundinnen und Kunden an.

Ihren vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie unter www.jobcenter.digital einreichen, formlos per Telefon stellen, in den Hausbriefkasten einwerfen oder neu online direkt ausfüllen.