Pressemitteilung Nr. 04/2020 - Neuregelungen in der Grundsicherung

Ausgabejahr 2020
Datum 01.04.2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutz-Paket beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine befristete Gesetzesänderung des SGB II. Der Zugang zu den sozialen Leistungen der Grundsicherung wird deutlich erleichtert. So sollen vor allem Familien mit geringem Einkommen, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen gestärkt werden.

Was ändert sich?

„Wenn sich Ihr Einkommen stark verringert hat durch Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen, durch weggefallene Aufträge oder Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen, kann der Bezug von Grundsicherung für Sie in Frage kommen“ weiß Stephanie Bütow, Bereichsleiterin der Leistungsgewährung im Stendaler Jobcenter.

„Das Verfahren der Vermögensprüfungen ändert sich. Wer zwischen 01.03. und 30.06.2020 einen Antrag stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf sein Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen die bisher geltenden Regelungen“ ergänzt Bütow.

Wenn Sie bereits Leistungen beziehen und Ihr Bezug zwischen 31.03. und 31.08.2020 endet, so verlängern wir automatisch. Sie brauchen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Wie erreichen Sie uns?

Wir haben eine zentrale Service-Hotline für alle Neukunden eingerichtet. Unter der Rufnummer
0800 – 4 5555 23 stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wochentags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung.

Aktuell Informationen, die neuen Regelungen und abrufbare Anträge finden Sie jetzt schon hier: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

 Kontaktmöglichkeiten kompakt

Telefonservice:         03931 / 640 333 (Mo. – Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr)

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