Pressemitteilung Nr. 01/2019 - Jobcenter führt neues Verfahren für Bargeld im Notfall ein

Im Notfall Bargeld beim Einzelhändler

Ausgabejahr 2019
Datum 02.01.2019

Um Kundinnen und Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bietet das Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzt auch das Jobcenter Stendal ab Mitte Januar 2019 ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kundinnen und Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen, die dieses Verfahren bereits im Voraus testen durften, war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingeführt.

Bisher erhielten Kundinnen und Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten des Jobcenters vor Ort. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie unter anderem technisch anfällig waren.

Generell gilt: Die Regelleistungen werden auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kundinnen und Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus.

Zahlschein anonym im Einzelhändel einlösbar – keine Kaufverpflichtung

Das neue Barzahlungsverfahren ermöglicht es den Anwenderinnen und Anwendern vor Ort einen Auszahlschein mit Barcode auszustellen und auszudrucken. Dieser ist 2 Kalendertage gültig und kann bei den folgenden Einzelhändlern eingelöst werden:

- Dirk Rossmann GmbH

- Real-SB-Warenhaus GmbH

- dm-drogerie markt GmbH & Co. KG

- Rewe Gruppe

- Penny Markt GmbH

- Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH

 

Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung für den jeweiligen Einzelhandel besteht nicht.

Kein Rückschluss auf Personendaten und Jobcenter – Zahlschein ohne Benachteiligung

Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.