Pressemitteilung Nr. 14/2015 - Urlaub für Arbeitslose?!

Ausgabejahr 2015
Datum 27.07.2015

Gemeinsame Presseinformation von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stendal

Urlaub für Arbeitslose?!

Ortsabwesenheit rechtzeitig telefonisch oder online beantragen

Die Sommerzeit ist die Hauptreise- und Urlaubszeit. Dann treten viele Familien ihren Jahresurlaub an und verreisen.

Für Kunden der Arbeitsagentur Stendal einschließlich aller Dienststellen ist ebenfalls Urlaub möglich, auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt. Denn nach den gesetzlichen Grundlagen müssen Arbeitslose für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar und für eine Arbeitsaufnahme oder Weiterbildung verfügbar sein.

Die Agentur für Arbeit stimmt einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die berufliche Eingliederung oder Weiterbildung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

Zum Beispiel darf sich bei Ortsabwesenheit kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder keine Qualifizierung verschieben. In jedem Fall ist es notwendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die Ortsabwesenheit zu beantragen und sich genehmigen zu lassen. So wie auch ein Arbeitnehmer seinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen muss.

In diesen Fällen ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen gesichert. Am einfachsten geht es telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 4 555500 oder persönlich. Kunden der Arbeitsagentur können auch den neuen e-Service im Internet nutzen. Unter www.arbeitsagentur.de steht auf der Startseite der Link zum e-Service zur Verfügung. Dort gibt es ein Formular, mit dem die Ortsabwesenheit beantragt und per Mail an die Agentur für Arbeit gesandt werden kann.

Für alle gilt: wer ohne Zustimmung der Agentur in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Arbeitslosen, sich frühzeitig um die erforderlichen Absprachen zu kümmern.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten vergleichbare Regelungen. Sie müssen jede Ortsabwesenheit rechtzeitig beim Jobcenter Stendal beantragen und die Zustimmung einholen. Zeigt ein Arbeitslosengeld II-Empfänger seine Abwesenheit vom Wohnort nicht an, hat er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Kunden des Jobcenters Stendal können sich an das Service Center unter den angegebenen Nummern wenden:

Jobcenter Stendal, Stadtseeallee 71 und Stadtseeallee 103931 / 640 826
Jobcenter Stendal, Geschäftsstelle Osterburg03937 / 2505 885
Jobcenter Stendal, Geschäftsstelle Havelberg039387 / 751 85