Pressemitteilung Nr. 22/2014 - Grundsicherungsleistungen, das ändert sich 2015
Ausgabejahr
2014
Datum
30.12.2014
Grundsicherungsleistungen, das ändert sich 2015
Zum 01.01.2015 treten Rechtsänderungen in Kraft, die Auswirkungen auf den Regelbedarf gemäß §§ 20 und 23 SGB II haben.
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Der Regelbedarf beträgt seit dem 01. Januar 2015 für folgenden Personenkreis:
ab 01.01.2015 | ab 01.01.2014 | |
Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner | 399 € | 391€ |
Volljährige Partner | 360 € | 353 € |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen | 320 € | 313 € |
Kinder von 14 bis 17, minderjährige Partner | 302 € | 296 € |
Kinder von 6 bis 13 | 267 € | 261 € |
Kinder von 0 bis 5 | 234 € | 229 € |
Aus der Erhöhung der Regelbedarfe ergeben sich zeitgleich Änderungen bei den Mehrbedarfen nach §§ 21 und 23 SGB II. Hier werden unter anderem die Mehrbedarfe für werdende Mütter, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie der ernährungsbedingte Mehrbedarf geregelt.
Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Jobcenter Stendal unter www.jobcenter-stendal.de
Für die gesetzliche Neuregelung müssen keine gesonderten Anträge gestellt werden. Die Angleichung erfolgt automatisch.
Ihr Jobcenter Stendal