Pressemitteilung Nr. 10/2014 - Wohnungswechsel

Ausgabejahr 2014
Datum 17.07.2014

Ist die jetzige Wohnung durch Familienzuwachs zu klein? Die Ausbildung oder die neue Beschäftigung ist an einem anderen Ort? Der Auszug aus dem Elternhaus steht bevor? Die derzeitige Wohnsituation ist nicht mehr angemessen? Es gibt viele Gründe, die Wohnung zu wechseln und umzuziehen.

Personen, die auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) angewiesen sind, können in diesen Fällen durch das Jobcenter Stendal Unterstützung erhalten. „Wichtig ist bei jedem Umzug einen Antrag auf Zusicherung der neuen Unterkunftskosten zu stellen. Ist der Umzug erforderlich und die Kosten sind angemessen, so werden sie auch übernommen“ sagt Frau Dr. Korkus-Kurowski, stellvertretende Geschäftsführerin und Bereichsleiterin Leistungsbereich im Jobcenter Stendal. Die Angemessenheit ist in der Richtlinie des Landkreises Stendal geregelt. http://www.landkreis-stendal.de/de/kreisrecht/satzungen-gesundheits-und-sozialamt-20023162.html

Das Jobcenter Stendal übernimmt grundsätzlich die in dieser Richtlinie benannten Höchstbeträge für die Bruttokaltmiete. Zusätzlich auch einen monatlichen Betrag bis zu 1,30 € je m² für Heizkosten einschließlich Warmwasser. Für Jugendliche unter 25 Jahre gibt es gesonderte Regelungen. Sie wohnen im Regelfall bei ihren Eltern.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter im Jobcenter Stendal nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Stendal: 03931 / 64 08 26

Osterburg: 03937 / 25 05 88 5

Havelberg: 039387 / 75 18 5