Sozialgeld
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte* die mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Sozialgeld. Davon ausgeschlossen sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben.
Sozialgeld können auch Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit erhalten.
* Personen die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) sowie Personen die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder eventueller. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.