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Regelbedarf

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2024 für folgenden Personenkreis:

Alleinstehende563,00 Euro
Volljährige Partner506,00 Euro
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren451,00 Euro
Kinder von 14 Jahren bis 17 Jahren471,00 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren390,00 Euro
Kinder unter 6 Jahren357,00 Euro