Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.
Der Regelbedarf beträgt ab dem 01. Januar 2024 für folgenden Personenkreis:
Alleinstehende | 563,00 Euro | |
Volljährige Partner | 506,00 Euro | |
Personen zwischen 18 Jahre und 24 Jahren | 451,00 Euro | |
Kinder von 14 Jahren bis 17 Jahren | 471,00 Euro | |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390,00 Euro | |
Kinder unter 6 Jahren | 357,00 Euro |