Kosten der Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden gemäß der Richtlinie des Landkreises Stendal zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII, ausgezahlt.
Nähere Informationen können Sie dem Flyer "Wohnen und Umzug" entnehmen.