Kosten der Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden gemäß der Richtlinie des Landkreises Stendal zur Feststellung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII, ausgezahlt.
Die überarbeitet Richtlinie ist zum 01. Juli 2023 in Kraft getreten und steht hier als Dokument zur Verfügung.
Nähere Informationen können Sie dem Flyer "Wohnen und Umzug" entnehmen.