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Weiterbewilligungsantrag

Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld) werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die gilt nicht, wenn über Ihren Leistungsanspruch nur vorläufig entschieden wird oder die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. 

Sofern Sie über den gewährten Bewilligungszeitraum hinaus hilfebedürftig sind und weiterhin Leistungen beziehen möchten, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Tipp: Markieren Sie sich das Ende des Bewilligungszeitraum in einem Kalender oder erstellen Sie sich eine Erinnerung auf Ihrem Smartphone. Stellen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag einen Monat vor Ablauf des Zeitraums, reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig ein, nur so können Sie eine Leistungsunterbrechungen vermeiden und eine nahtlose Sicherstellung Ihrer Leistungen gewährleisten.

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