Einführung des Bürgergeldes

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
das Bürgergeld wird in zwei Schritten umgesetzt. In einem ersten Schritt zum 01. Januar 2023 greifen die höheren Regelsätze und die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro bei Rückforderung. Der zweite Schritt folgt zum 01. Juli 2023.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Die Regelsätze werden zum 01.Januar 2023 wie folgt erhöht:

Für Alleinstehende erhöht sich der Regelsatz zum 01. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro, für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren (im Haushalt der Eltern lebend) erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Kinder beziehungsweise Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (14-17 Jahren) auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Die angepassten Regelsätze werden automatisch an Sie ausgezahlt. Endet jedoch bei Ihnen der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.

Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter.

Alle unsere eServices können Sie weiterhin nutzen.

Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld nach und nach umgestellt, behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Form.

Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes noch Dokumente mit dem Begriff Arbeitslosengeld II erhalten.

Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Jobcenter Salzgitter

Einführung von jobcenter.digital

Sie können Arbeitslosengeld II ab 18.10.2021 online beantragen: Sie werden Schritt für Schritt durch den Online Antrag geführt. Ihnen werden nur Fragen gestellt, die für Ihre persönliche Lebenssituation wichtig sind. Sie erhalten hilfreiche Erläuterungen zu allen Informationen, die wir von Ihnen benötigen. Einige Angaben erfordern Nachweise, die Sie ebenfalls online hochladen können. Damit Sie Arbeitslosengeld II online beantragen können, benötigen Sie ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit (BA ). Verfügen Sie bereits über ein BA Benutzerkonto, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden und den Antrag starten. Falls Sie noch kein BA Benutzerkonto haben, werden Sie zu einer Seite weitergeleitet, auf der Sie sich für ein Benutzerkonto registrieren können.

Hier direkt zum Online-Portal:

Wichtige Kundeninformation!

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Die Mitarbeitenden des Jobcenters Salzgitter bieten Ihnen persönliche Vorsprachen zu Einladungsterminen an.

Beratungsgespräche erfolgen weiterhin ausschließlich unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln. Kundinnen und Kunden sowie unsere Mitarbeitenden sollten bei Einlass in das Dienstgebäude einen medizinischem Mund-/Nasenschutz tragen.

Ihre Kundenanliegen können Sie jedoch auch digital über die bereits bekannten Zugangsmöglichkeiten übermitteln. Nutzen Sie unser Dienstleistungsangebot jobcenter.digital oder senden Sie Ihre Anliegen schriftlich, per Mail an Jobcenter-Salzgitter@jobcenter-ge.de.

Sollten Sie Fragen haben oder den vereinbarten Termin aus wichtigen persönlichen Gründen nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter Salzgitter unter der Hotline 05341 868 444 (Kundenbüro im Jobcenter) oder an das Servicecenter unter 05341 868 480.

Kundinnen und Kunden, die an einer beruflichen Weiterentwicklung interessiert sind und Fragen zu Möglichkeiten der Qualifizierung oder der Umsetzung haben, können gerne über die oben genannte Hotline des Kundenbüros Kontakt zu den Mitarbeitenden des Jobcenters aufnehmen. 

Am Eingang des Jobcenters Salzgitter (Lichtenberger Str. 2a), erreichen sind uns zu folgenden Zeiten (für kurze Anliegen) persönlich.

Montag – Freitag

von 08:00 – 12:00 Uhr und zur Vorsprache mit persönlichem Termin

Donnerstag

Von 14:00 - 18:00 Uhr nur für Beschäftigte und mit persönlichem Termin

 

Wir sind für Sie da!

Ihr Jobcenter Salzgitter

Einführung des Postfachservice

Das Jobcenter Salzgitter führt zum 01.04.2020 für seine Kundinnen und Kunden einen neuen zusätzlichen Kommunikationskanal ein - den sogenannten Postfachservice.

Dieser Service ermöglicht es, direkt mit dem Jobcenter Salzgitter in Kontakt zu treten und Nachrichten, sowie Änderungen über den elektronischen Weg mitzuteilen.

Ursprünglich war die Einführung erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Der Termin zum Start wurde jedoch wegen der aktuell eingeschränkten Erreichbarkeit vorgezogen.

Zusatzinformationen

Flyer mit Tipps zum Energiesparen

In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Energieversorger, den karikativen Einrichtungen, der Stadt Salzgitter sowie dem Jobcenter Salzgitter ist ein Flyer mit Tipps zum Energiesparen entstanden. Dieser ist in mehrere Sprachen übersetzt worden und steht hier zum Download zur Verfügung.

Termine/Veranstaltungen im Mai 2023

Mo Di Mi Do Fr Sa So
01. Mai 02. Mai 03. Mai 04. Mai 05. Mai 06. Mai 07. Mai
08. Mai 09. Mai 10. Mai 11. Mai 12. Mai 13. Mai 14. Mai
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Jobcenter Salzgitter
Telefon: 05341/868-480
Fax: 05341/868-105