Arbeitsvermittlung und Stellensuche

Damit der berufliche Einstieg so gut und so schnell wie möglich gelingt, steht Ihnen ein/e persönlicher Ansprechpartner/in von Anfang an beratend zur Seite. Zusammen werden die beruflichen Stärken und Neigungen, aber auch die berufsbezogenen Defizite herausgearbeitet. Es werden Eignungen, Kenntnisse und Wünsche für die Aufnahme einer Arbeit besprochen.
In dem Kooperationsplan wird schriftlich festgelegt

  • welche Förderleistungen er vom Jobcenter Salzgitter erwarten kann.
  • welche Eigenbemühungen (beispielsweise Bewerbungsaktivitäten) das Jobcenter von ihm erwartet.



Das Jobcenter setzt voraus, dass die Arbeitsuchenden Eigeninitiative bei der Stellensuche entwickeln und eine zumutbare Beschäftigung annehmen, auch wenn sich diese von der früheren Tätigkeit unterscheidet oder der Arbeitsort weiter entfernt liegt.
Der Kooperationsplan wird für einen Zeitraum von sechs Monaten geschlossen, danach wird er aktualisiert.

Neben den Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) stehen dem Jobcenter vielfältige - auch finanzielle Möglichkeiten - zur Verfügung, um die Arbeitsaufnahme zu unterstützen.

Unter anderem sind dies die am Seitenanfang vorangestellten finanziellen Hilfen zur Arbeitsaufnahme.

Leistungen können im Normalfall nur dann bewilligt werden, wenn sie rechtzeitig - meist vorher - beantragt wurden und eine entsprechende Zustimmung gegeben wurde.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können aus dem Vermittlungsbudget erhalten, sofern dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist und der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt.
Erstattungsfähige Kosten sind u.a.
Bewerbungskosten,
Reisekosten zum Vorstellungsgespräch,
Umzugskosten.
Wichtig: Vorher mit den persönlichen Ansprechpartnern/Fallmanagern abklären, ob die Kosten übernommen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen.

Vermittlungsgutschein (VGS)

Der Vermittlungsgutschein ermöglicht die kostenlose Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines privaten Arbeitsvermittlers. Die Ausstellung eines VGS liegt im Ermessen des Jobcenters. Mit dem Vermittler/der Vermittlerin wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Bei Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden wird ihm der Gutschein vom Arbeitnehmer ausgehändigt.
Die mit dem privaten Arbeitsvermittler vereinbarte Vermittlungsvergütung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt und zwar in zwei Raten (je 1.000 Euro nach 6-wöchiger und nach 6-monatiger Beschäftigung).

Einstiegsgeld (ESG)

Die Leistungen müssen vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beantragt werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 15 Stunden oder bei einer selbständigen Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter gezahlt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Bei der Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung sollen dem Jobcenter mindestens eine Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und eine Umsatz- und Rentabilitätsschau vorgelegt werden.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Gefördert werden Tätigkeiten oder Maßnahmen, die zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten beitragen. Dazu gehören Maßnahmen, welche

  • die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen (Dauer bis zu vier Wochen).
  • die Selbstsuche und die Vermittlung von Arbeitslosen unterstützen, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen prüfen (Dauer bis zu zwei Wochen).
  • Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- und Weiterbildung erheblich zu verbessern (Dauer bis zu acht Wochen).


Insgesamt darf die Förderung die Dauer von zwölf Wochen im Jahr nicht übersteigen.

Während der Teilnahme wird das Bürgergeld weitergezahlt werden. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die Maßnahme
- geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern und
- auf Vorschlag oder mit Einwilligung des Jobcenters erfolgt.
Daneben kann das Jobcenter die Maßnahmekosten (z. B. Lehrgangskosten, Fahrkosten) übernehmen; bei betrieblichen Tätigkeiten können keine Lehrgangskosten übernommen werden.

Förderung beruflicher Weiterbildung - Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung, dass bei der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung die Kosten übernommen werden. Die Ausgabe setzt voraus, dass in einer persönlichen Beratung mit dem/der persönlichen Ansprechpartner/in ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.
Bezahlt werden notwendige Lehrgangskosten, Fahrkosten, ev. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.
Sofern Hilfebedürftigkeit besteht, werden während der Teilnahme an der Maßnahme die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts weitergewährt.

Arbeitnehmer/innen werden gefördert, wenn

  • die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder einen Berufsabschluss zu erlangen.
  • sie vor Beginn der Teilnahme durch ihren zuständigen persönlichen Ansprechpartner/in beraten wurden und ihnen das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen durch den Bildungsgutschein bescheinigt wurde.
  • die Maßnahme und der Bildungsträger von einer fachkundigen Stelle für die Förderung zugelassen sind.



Der Bildungsgutschein beinhaltet u. a. das Bildungsziel und die Qualifikationsschwerpunkte, die vorgesehene maximale Weiterbildungsdauer und die Gültigkeitsdauer. Der Teilnehmer kann den Gutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird bei Teilnahme einer Weiterbildung der Bürgergeldbonus oder das Weiterbildungsgeld gezahlt. Detaillierte Voraussetzungen können Sie durch Ihren persönlichen Ansprechpartner/in erfahren. Diese Leistungen sind nicht extra zu beantragen, sondern werden bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch gezahlt.