Navigation und Service

Datenschutz

 

Gesetzliche Grundlage

Aus den im Grundgesetz verankerten Grundwerten unserer Verfassung, der Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 GG) und dem Grundrecht auf persönliche Freiheit (Art. 2 GG), hat die Rechtsprechung ein über diese allgemeine Handlungsfreiheit (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, eigene Gestaltung des Lebensbereiches) hinausgehendes allgemeines Persönlichkeitsrecht abgeleitet.

Informationelle Selbstbestimmung

An diesem allgemeinen Persönlichkeitsrecht orientiert sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wesentlicher Inhalt des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung ist die Aussage, dass jeder Bürger „Herr seiner Daten“ sein soll. Er bestimmt über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten und kontrolliert, vor allen Dingen, die bei staatlichen Stellen von ihm vorhandenen Informationen auf ihre Richtigkeit und ihre Verwendung. Das bedeutet konkret, dass er das Recht hat zu wissen, wer zu welchem Zeitpunkt, zu welchem Zweck und bei welcher Gelegenheit etwas über ihn erfährt.

Information zur Datenverarbeitung gem. Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 82, 82a des 10. Sozialgesetzbuchs (SGB X) sowie Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die nachfolgenden Informationen dienen der Transparenz zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Kund*innen bzw. anderen Dritten durch das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) und dem Sozialgesetzbuch (SGB). Alle wichtigen Informationen sind für Sie in dem unten angefügten Merkblatt zum Datenschutz zu finden.

Behördliche Datenschutzbeauftragte (DSB)

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind sinngemäß ein Instrument der Selbstkontrolle mit dem Ziel, eine Transparenz in den Abläufen und Methoden der behördlichen Datenverarbeitung zu schaffen. Dabei sollen sie auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB X) hinwirken.

Angebote

Zur Durchsetzung von Datenschutzrechten Betroffener können die behördlichen Datenschutzbeauftragten beraten und unterstützen. Als Vertrauensperson haben sie eine Verschwiegenheitspflicht über die Identität der Betroffenen (auch Beschwerdeführer) sowie über die Umstände, die Rückschlüsse auf Betroffene zulassen, soweit keine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht vorliegt.

Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des (IFG) werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.

Übersichtsliste der gültigen internen Weisungen mit Außenwirkung

Das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wendet die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit an.

Sie finden diese Weisungen jeweils unter folgendem Link:

Die derzeit beim Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gültigen Handlungsanweisungen und Arbeitsanleitungen regeln die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie präzisieren die Einzelvorschriften und sind für die zuständigen Dienststellen Grundlage für ihre Entscheidung im Einzelfall.

Kontakt

Frau Ludwig
Behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Telefon:           03501/791-451
E-Mail:            Jobcenter-Saechsische-Schweiz-Osterzgebirge.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Seminarstraße 9
01796 Pirna