Das heißt:
Die Internet-Seite muss barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
Wir wollen uns an alle Regeln halten.
Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wir erklären damit:
Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Welche Barrieren gibt es noch?
Auf welchen Teilen von der Internet-Seite darf es noch Barrieren geben?
Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in Leichter Sprache.
So halten wir uns an die Regeln
Diese Gesetze sind wichtig für die Barrierefreiheit:
Behindertengleichstellungsgesetz.
Der kurze Name ist: BGG.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
Der kurze Name ist: BITV 2.0.
Wir achten auf die Regeln aus diesen Teilen von den Gesetzen:
Paragraf 3 Absatz 1 bis 4 BITV 2.0
Paragraf 4 BITV 2.0
Paragraf 12d BGG
Ein fremdes Büro prüft mit einem Test, ob wir die Regeln einhalten.
Der Test heißt: BITV 2.0-Test.
Das Ergebnis vom Test ist:
Wir halten die Regeln zum Teil ein.
Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut nutzen können.
Das ist uns sehr wichtig.
Unsere Internet-Seite soll ganz barrierefrei werden.
Daran arbeiten wir immer weiter.
Barrieren melden:
Sie können sich beschweren
Sie nutzen die Internet-Seite.
Aber vielleicht können Sie das nicht richtig, weil es noch Barrieren gibt.
Zum Beispiel:
Sie können nicht alles gut erkennen.
Sie verstehen nicht alles.
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Kontaktformular.
Bitte schreiben Sie Ihre Kontakt-Daten in das Kontaktformular.
Dann können Sie auf unserer Internet-Seite Ihre Beschwerde schicken.
Schlichtungsverfahren:
Was macht die Schlichtungsstelle?
Vielleicht haben Sie sich schon beschwert.
Aber auf der Internet-Seite gibt es immer noch Barrieren.
Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.
Mehr Infos zur Schlichtungsstelle stehen in diesem Teil vom Gesetz: Paragraf 16 BGG.
Vielleicht haben Sie mit uns einen Streit wegen den Barrieren auf unserer Internet-Seite.
Das ist die Post-Adresse von der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Wir möchten unsere Online-Angebote auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Zu diesem Zweck setzen wir sogenannte Cookies ein. Entscheiden Sie bitte selbst, welche Cookies Sie zulassen. Die Arten von Cookies werden nachfolgend beschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung (PDF, 71KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm).
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig, ermöglichen aber in jedem Fall eine für Sie uneingeschränkte und funktionale Nutzung unseres Online-Angebots. Notwendige Cookies helfen dabei, unsere Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation, Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen, aber auch sicherheitsrelevante Funktionen ermöglichen.
Statistik
Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie unser Online-Angebot verwenden. Sie speichern keine Informationen, die eine persönliche Identifikation des Besuchers erlauben. Die mit Hilfe dieser Cookies gesammelten Informationen sind aggregiert und somit anonym. Durch die gesammelten anonymen Daten können wir das Online -Angebot kontinuierlich verbessern.
Personalisierung
Diese Cookies helfen uns dabei, Sie bei der Nutzung des Online-Angebotes optimal zu unterstützen. Wir können Ihnen passende Informationen zu Ihrem Anliegen anbieten und Ihre Einstellungen speichern, um somit Ihren nächsten Online-Portal-Besuch zu vereinfachen.