Einmalige Leistungen
Was kann ich gesondert beantragen?
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Umfang der Leistungen:
- als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein/e)
- in der Regel als Pauschalbetrag
Die aktuelle Richtlinie des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über Pauschalbeträge für einmalige Beihilfen finden Sie hier.
Richtlinie einmalige Beihilfe (PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei).
Antragsverfahren:
- schriftlicher Antrag unter Verwendung unserer Formulare
- Begründung zur Notwendigkeit
- Kostenvoranschläge
Was gibt es noch?
- Darlehen in besonderen Lebenslagen (Notlage, Einzelfall)
- Darlehen bei zu erwartenden Einnahmen
Nutzen Sie für Fragen und zur Antragstellung gern den Postfachservice unter www.jobcenter.digital