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Mehrbedarfe

 

Wer kann einen Mehrbedarf erhalten?

Menschen in besonderen Lebenssituationen, welche erhöhte Lebenshaltungskosten haben.

Welche gibt es?

  • Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche (Legen Sie dazu bitte Ihren Mutterpass vor.)
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende (Die Höhe des Mehrbedarfs ist abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.)
  • Mehrbedarf für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung (Sie können 35 Prozent zusätzlich zu ihrem Regelbedarf erhalten, wenn sie Leistungen zum Einstieg ins Berufsleben erhalten.)
  • für Menschen, die einer besonderen Ernährung bedürfen (Füllen Sie dazu bitte die Anlage MEB aus und reichen diese vollständig wieder ein.)
  • für Menschen mit unabweisbaren besonderen Bedarfen, dies können z.B. Kosten sein für:
    • Pflege- und Hygieneartikel
    • Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen
    • die Wahrnehmung des Umgangsrechts (Füllen Sie dazu bitte die Anlage BB aus und reichen diese vollständig wieder ein.)
  • für Schüler/Schülerinnen für Schulbücher/Arbeitshefte (Der Mehrbedarf ist abhängig von den jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder Vorgaben.)
  • für dezentrale Warmwassererzeugung

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