Mehrbedarfe
Wer kann einen Mehrbedarf erhalten?
Menschen in besonderen Lebenssituationen, welche erhöhte Lebenshaltungskosten haben.
Welche gibt es?
- Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche (Legen Sie dazu bitte Ihren Mutterpass vor.)
- Mehrbedarf für Alleinerziehende (Die Höhe des Mehrbedarfs ist abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.)
- Mehrbedarf für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung (Sie können 35 Prozent zusätzlich zu ihrem Regelbedarf erhalten, wenn sie Leistungen zum Einstieg ins Berufsleben erhalten.)
- für Menschen, die einer besonderen Ernährung bedürfen (Füllen Sie dazu bitte die Anlage MEB aus und reichen diese vollständig wieder ein.)
- für Menschen mit unabweisbaren besonderen Bedarfen, dies können z.B. Kosten sein für:
- Pflege- und Hygieneartikel
- Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen
- die Wahrnehmung des Umgangsrechts (Füllen Sie dazu bitte die Anlage BB aus und reichen diese vollständig wieder ein.)
- für Schüler/Schülerinnen für Schulbücher/Arbeitshefte (Der Mehrbedarf ist abhängig von den jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder Vorgaben.)
- für dezentrale Warmwassererzeugung