Fördermöglichkeiten
Vom Einstiegsgeld bis zum Vermittlungsbudget
Das Jobcenter bietet eine Vielzahl an Leistungen und Unterstützung, welche Ihnen den beruflichen Einstieg erleichtern können. Im Optimalfall bringen Sie dieses Thema gleich dann zur Sprache, wenn es um Ihren Kooperationsplan geht.
Zu den Förderleistungen des Jobcenters für erwerbsfähige Hilfebedürftige zählen unter anderem:
- Vermittlungsbudget
Auch das Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung. Typische Ausgaben, die in diesen Rahmen von Ihrem Jobcenter übernommen werden, sind:
- Mobilitätshilfen (z. B. Bezuschussung der Umzugskosten, Pendelfahrten etc.)
- Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten z.B. für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch
- Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel
- Qualifizierungsmaßnahmen beim Arbeitgeber (Probearbeit)
z. B. zur Eignungsfeststellung oder zum Erwerb, zur Erweiterung oder zum Erhalt beruflicher Kenntnisse
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
Qualifizierungsmaßnahmen in aktuell gefragten Berufsfeldern - Bildungsangebote finden Sie HIER
- Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten
auch bekannt unter dem Begriff "1-Euro-Job"
- Einstiegsgeld:
Wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antreten oder künftig mindestens 15 Stunden in der Woche einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, ist eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung möglich.
Gut zu Wissen:
Förderleistungen, wie z. B. die Erstattung von Bewerbungskosten, müssen Sie im Vorfeld beantragen. Wenn die Kosten bereits entstanden sind, können Sie keinen rückwirkenden Antrag mehr stellen. Im Optimalfall bringen Sie dieses Thema gleich dann zur Sprache, wenn es um Ihren Kooperationsplan geht.
(Bei den genannten Leistungen handelt es sich in der Regel um Leistungen, die Ihnen das Jobcenter nach pflichtgemäßem Ermessen einräumen kann; das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.)