Das Jobcenter Passau Land ist am Donnerstag, 12.12.2024, ganztägig wegen einer dienstlichen Veranstaltung geschlossen!
Herzlich willkommen!
Das Jobcenter Passau Land ist Ihr Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld und stellt die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des SGB II (Sozialgesetzbuch II) im Landkreis Passau sicher.
Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Es soll all denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dabei werden die persönlichen Umstände der erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen berücksichtigt.
Davon abzugrenzen ist das Wohngeld als staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss). Bereits zum 01. Januar 2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Das Wohngeld ist gegenüber dem Bürgergeld grundsätzlich vorrangig und soll Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung unterstützen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Wohngeldstelle im Landkreis Passau.
Kinderzuschlag (KiZ) ab Januar 2024: Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag beträgt 292 Euro pro Kind und Monat.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.
Ein Antrag auf Bürgergeld kann vor Ort in den Dienststellen des Jobcenters Passau Land oder online gestellt werden.
Beendigung E-Mailkommunikation zum 01.11.2024
Zum 01.11.2024 wurde durch das Jobcenter Passau Land die Kommunikation per E-Mail mit Kundinnen und Kunden eingestellt. Bitte nutzen Sie für digitale Nachrichten deshalb ausschließlich unseren Postfachservice unter jobcenter.digital
Änderungen beim Postfachservice zum 18.11.2024: Es ist eine aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden zur Online Kommunikation zwingend erforderlich (eine bereits erteilte Zustimmung für die Online Kommunikation muss nicht erneuert werden).
Digitale Antragstellung des Weiterbewilligungsantrags auf Bürgergeld
Sobald Sie künftig die Mitteilung von uns erhalten, dass Ihr Bewilligungszeitraum endet, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten unter jobcenter.digital anmelden und online einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen.
Warum?
Beim digitalen Weiterbewilligungsantrag werden Sie mit Hinweisen und Informationen unterstützt. Der Antrag inkl. möglicher Nachweise wird direkt in unsere elektronische Akte übermittelt. Sollten Unterlagen fehlen, können Sie diese unkompliziert digital nachreichen.
Durch die direkte Übermittlung in unsere elektronische Akte wird zudem eine kürzere Bearbeitungsdauer Ihres Antrags erreicht, da Post- und Scanlaufzeiten wegfallen.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen: