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Herzlich willkommen!

Das Jobcenter Passau Land ist Ihr Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld und stellt die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des SGB II (Sozialgesetzbuch II) im Landkreis Passau sicher.

Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Es soll all denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dabei werden die persönlichen Umstände der erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen berücksichtigt.

Davon abzugrenzen ist das Wohngeld als staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss). Bereits zum 01. Januar 2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Das Wohngeld ist gegenüber dem Bürgergeld grundsätzlich vorrangig und soll Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung unterstützen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Wohngeldstelle im Landkreis Passau.

Wohngeld

Kinderzuschlag (KiZ) ab Januar 2025: Der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag beträgt 297 Euro pro Kind und Monat.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Kinderzuschlag

Ein Antrag auf Bürgergeld kann vor Ort in den Dienststellen des Jobcenters Passau Land oder online gestellt werden.

Beendigung E-Mailkommunikation zum 01.11.2024

Zum 01.11.2024 wurde durch das Jobcenter Passau Land die Kommunikation per E-Mail mit Kundinnen und Kunden eingestellt. Bitte nutzen Sie für digitale Nachrichten deshalb ausschließlich unseren Postfachservice unter jobcenter.digital

Jobcenter-App

Die Jobcenter-App erleichtert Kundinnen und Kunden die Kommunikation mit dem zuständigen Jobcenter. Beispielsweise kann man den Bearbeitungsstand des Bürgergelantrags über die App abrufen und Veränderungen direkt mitteilen. Für regionale Informationen kann eine Wunsch-Postleitzahl eingegeben werden.

Sobald man sich bei jobcenter.digital registriert hat, kann man mit seinen Benutzerdaten die verschiedenen Funktionen der App nutzen. Mit der App können Unterlagen direkt in die digitale Kundenakte gesendet werden, wodurch eine kürzere Bearbeitungsdauer des Anliegens erreicht wird, da Post- und Scanlaufzeiten wegfallen.

Jobcenter-App

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen:

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