Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Sozialgeld: Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Für Ihre Budgetplanung empfehlen wir folgende weitergehenden Hinweise:
Themen und Artikel
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Mehr: Regelbedarf …
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Mehr: Kosten der Unterkunft …
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei einer geplanten Ortsabwesenheit Bestimmungen zu beachten sind. Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten vor Antritt der Reise oder einer Ortsabwesenheit unbedingt mit ihren Arbeitsvermittlern/Arbeitsvermittlerinnen sprechen und die Abwesenheit genehmigen lassen. Mehr: Ortsabwesenheit …
Seit dem 1. Januar 2012 gelten wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Mehr: Pfändungsschutz …
Mit dem Nürnberg-Pass können Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die Sozialleistungen beziehen, Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen in Anspruch nehmen. Mehr: Nürnberg-Pass …
Wer Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Mehr: Rundfunkbeitrag …
Das Energiesparprojekt der Stadt Nürnberg bietet Rat und Unterstützung bei allen Fragen rund um die beiden Themen Stromkosten und Energiesparen. Mehr: Energiesparprojekt …
Während des Leistungsbezugs sind Sie verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen. Die Erforderlichkeit eines Umzugs, die Angemessenheit der in Aussicht stehenden Wohnung und die Kosten für den Umzug müssen vor Anmietung einer Wohnung mit uns abgestimmt werden. Mehr: Umzug während des Leistungsbezugs …
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Nürnberg umziehen und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II beziehen oder bezogen haben, benötigen Sie die Zusicherung des Jobcenters Nürnberg-Stadt, damit die Aufwendungen für die neue Unterkunft umfassend berücksichtigt werden können. Mehr: Zuzug aus einer anderen Stadt …