Kundinnen und Kunden
Bei unseren Dienstleistungen handelt es sich um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch – Zweites Buch; SGB II).
Wir erbringen Leistungen für Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Nürnberg haben.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie wird nicht bedingungslos erbracht. Vielmehr gilt der Grundsatz des Forderns. Danach müssen Sie alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Die Leistungen zur Eingliederung sollen Sie dabei unterstützen.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts.