Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Допомога біженцям з України

Antrag auf Leistungen nach dem SGB II
Wenn Sie im Landkreis Northeim gemeldet sind, hilfebedürftig sind und die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen oder in absehbarer Zeit vorliegen werden, können Sie einen Antrag auf Leistungen nach
dem SGB II stellen.

Den Antrag auf Bürgergeld können Sie hier stellen.

Bitte bringen oder übersenden Sie den von Ihnen ausgefüllten Anmeldebogen (Deutsch/Ukrainisch) mit zu der ersten Antragsstellung Bürgergeld.

Weitere Unterlagen finden Sie bei Bedarf hier oder nutzen Sie unseren Online-Service unter jobcenter-digital .

Ein Video mit Erklärungen und Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie hier.

Ausfüllhilfen zum Hauptantrag Bürgergeld finden Sie hier in Ukrainisch und Russisch.

Weitere Informationen finden sie in der Broschüre „Einfach erklärt“ (auch in Ukrainisch und Russisch).

Informationen zu Bildung und Teilhabe auf Ukrainisch entnehmen Sie bitte dem Ergänzungsblatt. Weitere Informationen zu den Inhalten der Bildungskarte finden sie hier in Deutsch und Ukrainisch.

Zum Inhalt des Bescheides fnden Sie hier eine Erklärung: bitte bis "Bürgergeld Musterbescheid" scrollen - in deutsch, leichter Sprache, ukrainisch, russisch, englisch, arabisch.

Allgemeine Informationen zu den Leistungen des Jobcenter Landkreis Northeim

Das Jobcenter Landkreis Northeim ist die zuständige Behörde für hilfebedürftige Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten und im Landkreis Northeim wohnhaft sind.

Bitte bringen Sie den von Ihnen ausgefüllten Anmeldebogen (Deutsch/Ukrainisch) mit zu Ihrem ersten Termin bei uns im Jobcenter Landkreis Northeim.

Zu den wichtigsten Aufgabendes Jobcenters zählt die Gewährung von sogenannten Grundleistungen. Zu den Grundleistungen zählen finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte Unterstützung bei der Eingliederung in das Erwerbsleben, was zum Beispiel Hilfen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsstellen oder die Förderung von Qualifizierungen sein können.

Die Voraussetzungens im Wesentlichen sind, dass Sie

- aus gesundheitlicher Sicht arbeitsfähig sind,
- das 15. Lebensjahr vollendet haben,
- das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde
- und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Das Jobcenter Landkreis Northeim bietet den Leistungsberechtigten an vier verschiedenen Standorten Ansprechpartner vor Ort.

Welche Geschäftsstelle zuständig ist, hängt vom Wohnort der leistungsberechtigten Person ab.

Unsere Geschäftsstellen finden Sie hier:

Northeim          Einbeck            Bad Gandersheim         Uslar

Eine Kurzinformation zum SGB II finden Sie auch in Ukrainisch und Russisch.

Informationen für die Leistungsbeantragung

Wohnsitz

Voraussetzung um Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter Landkreis Northeim erhalten zu können, ist, dass sich auch der ständige Wohnsitz im Landkreis Northeim befindet. Sollten Sie im Landkreis Northeim
wohnhaft sein, Ihren Wohnsitz jedoch noch nicht gemeldet haben, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro der Gemeinde, in der sie wohnen.

Aufenthaltserlaubnis

Eine weitere Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist das Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Wenn noch kein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vorliegt, kann ein entsprechender
Antrag bei der Ausländerbehörde des Landkreises Northeim gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kindergeld

Wer Anspruch auf Kindergeld hat, ist verpflichtet, Kindergeld zu beantragen. Ein Erklärvideo auf Ukrainisch und Russisch finden Sie hier:
Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Ukrainisch)
Kindergeldantrag Schritt-für-Schritt erklärt (Russisch)

Unser Leistungsangebot

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II vorliegen und ein entsprechender Antrag gestellt und bewilligt wurde, unterstützt Sie das Jobcenter Landkreis Northeim unter Berücksichtigung
ihrer eigenen Einkommens- und Vermögenssituation bei der Finanzierung des täglichen Lebens sowie der Kosten für Unterkunft und Heizung. Neben diesen sogenannten Grundleistungen haben Sie Anspruch auf
Beratung und Unterstützung bei der Integration in Arbeit. Dies umfasst sowohl Hilfe bei der Suche nach geeigneten Arbeits- und Ausbildungsstellen, als auch individuelle Förderungen im Vorfeld oder bei der Aufnahme
einer Erwerbstätigkeit.

Wenn Sie sich registrieren lassen, können Sie gerne auch Kontakt über jobcenter-digital mit uns aufnehmen.

Telefonisch erreichen Sie uns montags bis donnerstags in der Zeit von 8 - 14 Uhr und freitags von 8 - 12 Uhr unter der Rufnummer: 05551 98 800 700.

Sie haben auch die Möglichkeit, online einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu buchen. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe und nennen Sie bitte unter „Bemerkungen“ das Stichwort „Ukraine“
und geben Sie an, ob ein Übersetzer des Jobcenters erforderlich ist. Nennen Sie hierfür bitte Ihre Sprachkenntnisse (ukrainisch, russisch, polnisch...)

Weiterführende Informationen und Angebote Dritter finden Sie hier .

Weitere Sprachangebote finden Sie hier .