Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Personen können Sozialgeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII, 4. Kapitel (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben.

Das Sozialgeld umfasst folgende Leistungen:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Gewährung eines Darlehens bei einem unabweisbaren Bedarf im Einzelfall