Mehrbedarfe
Für bestimmte Mehrbedarfe gibt es einen prozentualen Aufschlag auf die Regelleistung.
Den Mehraufwand erhalten:
werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
Alleinerziehende von Minderjährigen
behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX oder dem SGB XII erhalten
Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen (wenn diese nachweislich erforderlich ist)
Durch eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch Zweites Buch ist es rückwirkend zum 01.01.21 und befristet bis zum 31.12.22 möglich, hilfebedürftigen Schülerinnen und Schülern einen Zuschuss zur Anschaffung digitaler Endgeräte (z.B. Tablet) oder Zubehör (z.B. Drucker, Tastatur) zu zahlen, wenn diese Geräte für die Teilnahme am Distanzunterricht (Homeschooling) zu Hause erforderlich sind und nicht von der Schule leihweise bereitgestellt werden können. Damit soll es Schülerinnen und Schülern, deren Eltern nicht in der Lage sind, benötigte Geräte aus eigenen Mitteln anzuschaffen, ermöglicht werden uneingeschränkt von zu Hause aus am Unterricht teilzunehmen bzw. die Hausaufgaben zu erledigen.
Hierfür ist es erforderlich, dass durch die Schule die Notwendigkeit der Anschaffung für den häuslichen Distanzunterricht bestätigt wird. Einen Infoflyer und die Bescheinigung stehen hier zum Herunterladen bereit.