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Mehrbedarfe

Für bestimmte Mehrbedarfe gibt es einen prozentualen Aufschlag auf den Regelbedarf.

Den Mehrbedarf erhalten:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche

  • Alleinerziehende von Minderjährigen

  • behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX oder dem SGB XII erhalten

  • Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen (wenn diese nachweislich erforderlich ist)