Mehrbedarfe
Für bestimmte Mehrbedarfe gibt es einen prozentualen Aufschlag auf den Regelbedarf.
Den Mehrbedarf erhalten:
werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
Alleinerziehende von Minderjährigen
behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX oder dem SGB XII erhalten
Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen (wenn diese nachweislich erforderlich ist)