Leistungsgewährung

Nutzen Sie auch unsere Online-Services unter jobcenter.digital

Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Das Jobcenter Landkreis Northeim ist die für Sie zuständige Stelle für Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). An den Standorten Northeim, Einbeck, Bad Gandersheim und Uslar wird jeweils vor Ort über Ihre Ansprüche entschieden.

Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II für Personen im Alter von 15 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehen aus den Regelbedarfen, Mehrbedarfe und angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Leistungen zur Grundsicherung werden nachrangig gewährt, d. h. der Hilfebedürftige muss alles unternehmen, um die Bedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

Antrag

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Antragseinganges (online über jobcenter.digital, per Postweg oder Persönlich) . Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen erbracht.

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und mit allen notwendigen Belegen und Beweismitteln abgeben. Lediglich das Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.

Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Dauerhaft erwerbsunfähige Personen sowie Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet beziehungsweise die Altersgrenze gemäß § 41 Absatz 2 SGB VII erreicht haben, erhalten finanzielle Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Anlaufstelle für die Beratung und Beantragung dieser Leistungen ist der

Fachbereich Soziale Leistungen des Landkreises Northeim
Wallstraße 40
37154 Northeim

Hier werden Sie über Ansprüche beraten, Anträge werden entgegengenommen, mögliche Leistungen bewilligt und gezahlt.

Darüber hinaus können Sie sich dort über

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Häusliche Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Hilfen zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gemäß § 36 SGB XII sowie Übernahme von Bestattungskosten
  • Unterhaltsheranziehung
  • Hilfen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

beraten lassen und Leistungen beantragen.

Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Die Agentur für Arbeit mit ihren verschiedenen Geschäftstellen im Landkreis Northeim hilft Ihnen weiter bei Fragen hinsichtlich der Arbeitssuche sowie aktiven und passiven Geldleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn Sie arbeitslos sind, die Anwartschaftszeit (zwölfmonatige Versicherungspflicht innerhalb der letzten 2 Jahre) erfüllt haben und sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.