Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe in KiTa, Schule und Freizeit
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Träger, sie liegt:
- bei einer Hilfebedürftigkeit nach SGB II beim örtlichen Jobcenter
- bei einer Hilfebedürftigkeit nach Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB XII, bei Erhalt von Kinderzuschlag oder Wohngeld beim Landkreis Northeim
Welche Leistungen gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen
- Schulbedarf
- Lernförderung Antrag auf Lernförderung
- Mittagessen in Kita und Schule
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Schülerbeförderungskosten
Auf der Homepage des Landkreis Northeim finden Sie weitere Formulare, z.B. die Bestätigung der Schulen zur Notwendigkeit der Lernförderung, Flyer und weitere Hinweise zu Bildungs- und Teilhabeleistungen, auch in verschiedenen Sprachen.
Bei Fragen zum Bereich Bildungs- und Teilhabepaket erreichen sie uns unter der Rufnummer 05551 / 9803 - 144 oder per Fax unter 05551 / 9803 - 215.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an das jobcenter-northeim.bildung-teilhabe@jobcenter-ge.de.