Wesentlichle Regelungen des Bürgergeldgesetzes:
• Regelsätze Bürgergeld ab 01.01.2024:
Alleinstehende Erwachsene | 563,00€ | Volljährige Partner*innen | 506,00€ | Volljährige (18-25 Jahre)
ohne eigenen Haushalt | 451,00€ | Kinder (14-17 Jahre) | 471,00€ | Kinder (6-13 Jahre) | 390,00€ | Kinder (bis fünf Jahre) | 357,00€ |
WICHTIG: Endet eine laufende Bewilligung, ist ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Sowohl Neuanträge als auch Weiterbewilligungsanträge können online gestellt werden: jobcenter.digital
• Ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete (außer Strom, dieser muss aus der Regelleistung gezahlt werden) für Ihre Wohnung. Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn bereits im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.
• Seit der Corona-Pandemie haben wir „kein Geld gesperrt“, wenn Sie ohne wichtigen Grund z. B. nicht zu einer Einladung ins Jobcenter gekommen sind (sogenanntes „Sanktionsmoratorium“). Ab Januar werden wir solche Fälle wieder prüfen. Beim ersten Meldeversäumnis liegt die Leistungsminderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen erfolgt die Minderung gestaffelt: Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, beim zweiten Verstoß 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß 30 Prozent für drei Monate.
• Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan ersetzt. Der Plan enthält in verständlicher Sprache die Vereinbarungen, die Ihnen helfen sollen, eine Arbeit aufzunehmen oder an einer Schulung
teilzunehmen.
• Ziel des neuen Gesetzes ist es, Ihnen individuelle Weiterbildungen zu ermöglichen, damit Sie wirklich langfristig den für Sie passenden Arbeitsplatz finden können. So werden etwa Kurse zum Thema Grundkompetenzen (zum Beispiel Computergrundlagen, Mathematik und Deutsch, auch als Vorbereitung für eine Umschulung) viel leichter zugänglich, die sozialpädagogische Begleitung bei Weiterbildungen wird verbessert.
• Sie erhalten mehr Zeit, um eine geförderte Berufsausbildung zu machen. Statt früher nur zwei Jahre, werden Sie bis zu drei Jahre lang eine Förderung vom Jobcenter erhalten können.
• Um Sie zu unterstützen, wird es individuelle Coachings geben. Dabei können wir noch besser auf das eingehen, was Ihnen wirklich hilft.
• Wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie sogar 150,- Euro monatlich als Weiterbildungsgeld. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie von 1.000,- Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung nochmal 1.500,- Euro.
Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürgergeld bekommen, haben Sie höhere Freibeträge und somit in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen:
Ein Teil Ihres Einkommens aus Arbeit wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Zunächst steht Ihnen ein Grundfreibetrag zu. Darüber hinaus gilt:
• Wenn Sie mehr als 100,- Euro und weniger als 520,- Euro im Monat verdienen, bleiben 20% davon anrechnungsfrei.
• Vom Einkommen, welches höher ist als 520,- Euro und weniger als 1.000,- Euro beträgt, bleiben 30% davon anrechnungsfrei.Wenn Sie mehr als 1.000,- und weniger als 1.200 Euro verdienen, bleiben 10% davon anrechnungsfrei. Haben Sie ein minderjähriges Kind, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 1500 Euro.
Damit lohnt es sich für Sie in Zukunft noch mehr, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Studierende gibt es zusätzliche Verbesserungen:
• Wenn Schülerinnen und Schüler bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren in den Sommerferien jobben, dürfen Sie das selbstverdiente Geld vollständig behalten. Es wird nicht auf das Einkommen der Familie angerechnet. So können sie frühzeitig selbst erleben, dass sich Leistung auch lohnt.
• Bei Schülerinnen und Schülern, Studierende und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr, die entweder eine Ausbildung machen, die durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bzw. Ausbildungsgeld gefördert werden kann, die einen Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst machen oder die außerhalb der Ferienzeit arbeiten, werden 520,- Euro des Einkommens nicht angerechnet.
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