Regelleistungen
Die Regelbedarfe decken laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab und umfassen Kosten für:
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern bzw. mit dem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.
In der Bedarfsgemeinschaft beträgt der Regelbedarf ab 01.01.2019 monatlich für:
| 432,00 Euro |
| 389,00 Euro (pro Person) |
| 345,00 Euro |
| 328,00 Euro |
| 308,00 Euro |
| 250,00 Euro |
Beispiel:
Eine Familie bestehend aus den Eltern und vier Kindern im Alter von 5 und 10, 15 und 20 Jahren betragen die einzelnen Regelbedarfe:
| 389,00 Euro |
| 250,00 Euro |
| 308,00 Euro |
| 328,00 Euro |
| 345,00 Euro |
zusammen: 389,00 + 389,00 + 250,00 + 308,00 + 328,00 + 345,00 = 2.009,00 Euro