Wer zahlt was? Preisauskunft
Welche Anträge kannst du zum Ausbildungsbeginn stellen?
Antrag auf Kindergeld
- nur erforderlich ab dem 18. Lebensjahr
- zuständig ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit
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Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- BAB ist zu beantragen, wenn eine betriebliche Ausbildung begonnen wird
- BAB beinhaltet ebenso wie Arbeitslosengeld II finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt und zur Miete
- zuständig ist die BAB-Stelle der Agentur für Arbeit
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Antrag auf Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- BAföG ist zu beantragen, wenn eine schulische Ausbildung begonnen wird oder eine allgemeinbildende Schule im zweiten Bildungsweg besucht werden soll
- BAföG beinhaltet ebenso wie Arbeitslosengeld II finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt und zur Miete
- zuständig ist die Bafög Stelle des Landkreises Nienburg
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Antrag auf Mietzuschuss
- wenn BAB oder BaföG bezogen wird, aber die Miete nicht abgedeckt wird, kann evtl. ein Zuschuss für die Mietkosten gezahlt werden
- zuständig ist das Jobcenter
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Merke:
- Beachte bitte, dass die Anträge rechtzeitig gestellt werden müssen. Eine rechtzeitige Antragstellung liegt vor, wenn der Antrag gestellt wurde, bevor Kosten anfallen oder die Ausbildung begonnen wird! ;-)
- Ab Ausbildungsbeginn kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld II ganz oder teilweise entfallen.
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