Kinderzuschlag auf bis zu 160 Euro erhöht

 

Ausgabejahr 2016
Datum 01.07.2016

Mehr Geld für einkommensschwache Familien

Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende auf Antrag pro Kind erhalten, wenn dieses Kind unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist, in ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind Kindergeld beziehen und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Neben dem Kinderzuschlag ist vor kurzem auch das Wohngeld erhöht worden. Für Familien, die ein geringes Einkommen haben, kann dies eine Veränderung bedeuten: durch die höheren Leistungen bei Wohngeld und Kinderzuschlag kann es sein, dass sie künftig keine Leistungen vom Jobcenter mehr benötigen. Ob dies der Fall ist, kann am besten in einem Beratungsgespräch mit der Familienkasse vor Ort geklärt werden.

Quelle: arbeitsagentur.de (https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/Sonstiges/Detail/index.htm?dfContentId=EGOV-CONTENT447007)