Angemessene Wohnungskosten

Holsteinischer Courier vom 03.07.2015 - Rolf Ziehm

Ausgabejahr 2015
Datum 03.07.2015

Wohnung zu groß: 222 Familien mussten umziehen

Jobcenter überprüfte für eine Anfrage fast 8000 Akten von Hartz-IV-Empfängern

Neumünster Die Beantwortung einer Anfrage der Fraktion BFB/Piraten zur neuen Satzung für die angemessenen Wohnungskosten von Hartz-IV-Empfängern dauerte fast zehn Monate und kostete im Jobcenter rund 700 Stunden Arbeit. Die Mitarbeiter mussten dort fast 8000 Akten einsehen. „Das war nicht am Computer zu lösen“, sagte Jobcenter-Chef Thorsten Hippe vor dem Sozial- und Gesundheitsausschuss. Die Arbeit habe sich aber gelohnt. Hippes Fazit: Die Satzung hält einer Überprüfung stand. Die Werte hinsichtlich der Nettokaltmieten und Wohnungsgrößen seien für Neumünster angemessen und marktgerecht.

Im geprüften Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis Ende Juli 2014 gab es im Schnitt 5750 sogenannte Bedarfsgemeinschaften, also Familien, die Hartz IV bezogen. 330 wurden aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken, weil die zum Stichtag 1. Dezember 2013 über den Werten der Satzung lagen. Nach Abschluss des Verfahrens blieben dann noch 187 Familien übrig, die tatsächlich ihre Mietkosten senken oder sich eine billigere Wohnung suchen mussten. Von den seit Dezember 2013 neu hinzugekommenen Bedarfsgemeinschaften wurden 76 zur Senkung ihrer Wohnkosten aufgefordert, tatsächlich reagieren mussten 35. Das sind zusammengerechnet 222 Bedarfsgemeinschaften und damit knapp 4 Prozent aller Bezieher von Hartz IV.

Thorsten Hippe wies zudem auf Karenzzeiten und Bagatellgrenzen hin. Niemand werde aufgefordert, wegen 10 oder 20 Euro seine Wohnung zu wechseln. Das sei sozial nicht zumutbar und auch wirtschaftlich unsinnig, denn schließlich koste ein Umzug auch Geld. „Bei Neukunden mussten viele Verfahren nicht beendet werden, weil die Betroffenen wieder aus dem Bezug von Sozialleistungen herausfielen“, so Hippe.

Auch auf den Wohnungsmarkt und die Mietpreishöhen hatte die Satzung keine negativen Auswirkungen. Das zeigten die monatlichen Auswertungen des Wohnungsmarktes anhand von Immobilienanzeigen im Internet. „Im Regelfall gibt es genug angemessene Wohnungen. Und wenn sie in einem Segment mal knapp sind, dann gibt es großzügige Einzelfallregelungen“, sagte Hippe.

Die Bürgerbeauftragte des Landes für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, war Gast im Ausschuss und konnte das bestätigen. „Aus Neumünster gibt es traditionell und seit Jahren schon sehr wenige offizielle Beschwerden an mich“, sagte die Juristin und nannte auch den Grund: „Wir haben im Jobcenter kompetente Ansprechpartner. Hier wird sehr viel Augenmaß gezeigt“, sagte Samiah El Samadoni.