Jobcenter geht in die Beschäftigungsoffensive

Kieler Nachrichten vom 15.07.2014 - Gunda Meyer

Ausgabejahr 2014
Datum 15.07.2014

Eine Schnittstelle zwischen Langzeitarbeitslosen und Arbeitgeberservice stellt die neue Beschäftigungsoffensive dar, mit der das Jobcenter in Neumünster neue Möglichkeiten für effektivere Arbeitsvermittlung bieten will. Seit Mai wurden so bereits 15 Langzeitarbeitslose erfolgreich an Unternehmen vermittelt.

Neumünster. Auf der einen Seite gab es ein Unternehmen, das eine Arbeitskraft mit Lkw-Führerschein sucht, auf der anderen Seite einen Arbeitslosen, der zwar den Führerschein hatte, aber nicht rückwärts fahren konnte. An der Stelle greift die Beschäftigungsoffensive: „Wir haben dem Arbeitssuchenden zehn Übungsstunden finanziert, damit er den Job bekommt“, so Sylke Utes. Sie ist eine von vier Jobcenter-Mitarbeitern, die sich im Rahmen dieser Maßnahme um die Kunden kümmern.

Entstanden ist die Idee in Zusammenarbeit mit Unternehmensverband, Kreishandwerkerschaft und IHK auf dem Tag der gemeinsamen Einrichtungen in Berlin, wo ein Vertreter des Handwerks auf den Fachkräftemangel aufmerksam machte und betonte, es komme mittlerweile nicht auf die 100-prozentige Qualifikation allein an, sondern die Chemie müsse stimmen. „Es sind manchmal Kleinigkeiten wie das Rückwärtsfahren, an denen eine Vermittlung scheitert“, so Thorsten Hippe, Geschäftsführer des Jobcenters Neumünster.

Die Maßnahme sei vor allem auf kleine und mittelständische Betriebe zugeschnitten. „Die Arbeitgeber können nichts verlieren“, so Hippe. Hauptansprechpartner bleibe der Arbeitgeberservice, aber die Beschäftigungsoffensive sei ein Ergänzungsangebot. „Wir sprechen mit den Arbeitgebern ab, welche Plätze sie haben und was genau sie brauchen. Dann wird geguckt, welche Langzeitarbeitslosen in das Schema passen.“

Nach der Vermittlung wird bei Bedarf weiter betreut: „Wir wollen, dass möglichst viele vermittelte Personen von versicherungsfreien in versicherungspflichtige Beschäftigungen übernommen werden.“ Dafür gebe es das Programm „Extra 6000“: In bestimmten Fällen wird nämlich eine einmalige Finanzspritze von bis zu 6000 Euro gezahlt, wenn der Arbeitnehmer in eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.