Schlichtungsstelle

Datum 13.04.2023

Start der Schlichtungsstelle im Jobcenter ab 17.04.2023

Bei der Vielzahl von Entscheidungen, die täglich im Jobcenter Neumünster zu treffen sind, kommt es leider gelegentlich vor, dass wir mit unseren Kundinnen und Kunden nicht einer Meinung sind. Dies kann an rechtlichen Bestimmungen liegen, aber auch an einer unterschiedlichen Bewertung des Sachverhalts.

Die Kundinnen und Kunden haben dann die Möglichkeit, die getroffene Entscheidung im Rahmen des Beschwerdemanagements durch die Teamleitung überprüfen zu lassen oder Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Ab dem 17.04.2023 haben unsere Kundinnen und Kunden zusätzlich die Möglichkeit, die neu eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen, wenn Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters oder ihrer Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden sind. Die Schlichtung wird durch die Widerspruchsstelle des Jobcenters durchgeführt.  Die Widerspruchsstelle ist kraft ihres Amtes verpflichtet, jeden Vorgang noch einmal neu und neutral zu überprüfen.  Auch im Schlichtungsverfahren wird der Sachverhalt also noch einmal neu überprüft, die Sicht beider Seiten gehört und dann ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Hierbei arbeitet die Schlichtungsstelle intern weisungsfrei.

Sollte die Schlichtung nicht zum Erfolg führen, bleibt weiterhin die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Die Bearbeitung erfolgt dann nicht durch die Mitarbeiterin, die die Schlichtung durchgeführt hat.

Unsere Kundinnen und Kunden bekommen durch das Schlichtungsverfahren aber zuvor die Möglichkeit, ohne aufwändiges Widerspruchs- und Klageverfahren eine erneute Überprüfung der Entscheidung zu erhalten.

Die Schlichtung kann bei der zuständigen Beratungsfachkraft oder per Vordruck direkt bei der Widerspruchsstelle beantragt werden.